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Seit Jahren können Ehegatten zwischen zwei verschiedenen Steuerklassenkombinationen wählen. Die Kombination IV/IV geht davon aus, dass die Ehegatten gleich viel verdienen, die Kombination III/V ist dagegen so gestaltet, dass ein Ehegatte 60 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Ab 2010 können die Eheleute statt der Steuerklassenkombination III/V erstmals ein neues Faktorverfahren anwenden. Die eingeführte Regelung führt zu einem gerechteren monatlichen Lohnsteuerabzug. Hierbei gelten die Steuerklassen IV/IV, die sich nach dem Verhältnis der voraus-sichtlichen Jahreseinkommensteuer für beide Partner zur Summe der Lohnsteuer jedes Gatten ergeben.
Wer rückwärts geht, fällt auf den Hintern. Wer vorwärts geht, fällt auf die Nase. Manchmal.
( Edition HUMANAGEMENT)
Wir stehen Ihnen als unseren Mandanten, mit persönlicher und fundierter Beratung in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten unterstützend zur Seite. Die Steuerberatung verstehen wir ...
Rating nach Basel II
Rating nach Basel II ist die Methodik zur Risikobewertung der Kapitaldienstfähigkeit durch ...
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Jahresabschluss
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Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht.
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