Unsere Leistungen im Rahmen der Steuererklärungen auszugsweise:
Unsere Leistungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung auszugsweise:
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Für viele steuerpflichtige Personen, Unternehmer und Arbeitnehmer, bleibt das Thema Steuererklärung eine Tür mit sieben Siegeln. Die Trennung zwischen den einzelnen Steuerarten (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, etc.) bleibt für manchen ein ewiges Labyrinth. Die vorgesehene Vereinfachung der Steuererklärung wie die insbesondere unter dem Begriff bekannte "Steuererklärung auf dem Bierdeckel", hat sich bisher nicht durchgesetzt. Die meisten Steuerpflichtigen können die Unübersichtlichkeit und Komplexität der geltenden Steuerrechtsordnung kaum mehr überblicken.
Mit unserem Wissen stehen wir Ihnen auf dem Weg durch das Labyrinth der Steuererklärung gerne zur Seite. Wir informieren Sie hinsichtlich der Zuordnung der einzelnen Steuerarten sowie in ihrer steuerlichen Auswirkung bezüglich Ihres Einkommens und gestalten mit Ihnen die optimale steuerliche und finanzielle Lösung. Den Schriftverkehr mit dem Finanzamt übernehmen wir für Sie in vollem Umfang. Wir prüfen Ihre Steuerbescheide innerhalb der Einspruchsfrist und stellen die mit Ihnen besprochenen Anträge fristgerecht.
Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich auf Ihre Ziele konzentrieren, denn die Steuererklärung wird für Sie künftig zur Nebensächlichkeit.
Zur Abgabe der Einkommensteuererklärung sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und mit ihrer Tätigkeit eine der sieben Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und der sonstigen Einkünfte) verwirklichen, verpflichtet.
Bei der Ermittlung der Einkünfte stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Nach dem sog. Welteinkommensprinzip werden bei unbeschränkt Steuerpflichtigen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung sämtliche in- und ausländischen Einkünfte berücksichtigt, auch sog. Grenzgänger unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Unsere Beratung im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung erstreckt sich auch auf die Berücksichtigung Ihrer Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Steuerermäßigungen, Ihres Veranlagungstarifes und vieles mehr.
In einem gemeinsamen Gespräch erörtern wir die optimale steuerliche und finanzielle Gestaltung unter Berücksichtigung Ihres Durchschnitts- und Grenzsteuersatzes. Wir planen mit Ihnen Ihre zukünftigen Einnahmen, berechnen und beantragen beim Finanzamt eine für Sie optimale Vorauszahlung zur Einkommensteuer. Ihre Einkommensteuererklärung wird durch unsere Beratung für Sie zu mehr als dem stupiden Ausfüllen von Formularen.
Sonja Seibold
Steuerberaterin
Nikolaus-Otto-Straße 13
D-70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon +49(0)711 / 79 41 38-0
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Seitenstichworte: Steuerkanzlei Leinfelden-Echterdingen, Steuerkanzlei Stuttgart, Steuerberater Leinfelden-Echterdingen, Steuerberater Stuttgart, Jahresabschluß.
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